Freitag, 23. November 2012

LPO 2013 - die 2.

Weiter geht es  mit den wesentlichen Änderungen in der neuen LPO:


  • Ausrüstung der Reiter
    Die Helmpflicht gilt auf Vorbereitungs- und Prüfungspätzen für
    • Junioren in allen LPs
    • alle Altersklassen
      • in E- und A-Dressuren
      • in BasisprüfungenLPs (Gewöhnungs-,Reitpferdeprüfungen
      • in Aufbauprüfunen Kl. A(Dressurpferdeprfg. Kl. A)
      • in Springprüfungen
  • Ausrüstung der Pferde
    Die Gebisse etc. sind in einer übersichtlichen Tabelle dargestellt
    • In E-Springen sind nicht mehr erlaubt:
      • Pelham und Stangengebiss 
      • Abreiten mit Schlaufzügeln
  • Reitpferdeprüfungen
    Beurteilt wird in 5 Teilnoten, vormal 6
    • 1. Trab
    • 2. Galopp
    • 3. Schritt
    • 4 altersgem. Erfüllung der Kriterien der Skala der Ausbildung
    • 5. Typ, Qualität des Körperbaues
    • Die Beurteilung von Temperament, Harmonie der Vorstellung wurde gestrichen
  • neue Prüfung: Fahrpferdeprüfung für 3- u. 4-jährige Pferde
  • Aufbauprüfungen
    • Dressurpferdeprüfungen
      Kl. A : 4-6-jährige, 6-jährige ohne Erfolge bis Nennungsschluss in Kl. A
      Kl. L: 4-7-jährige, 7-jährige ohne Erfolge bis NS in Kl. L
      Kl. M: 5-7jährige, 7-jährige ohne Erfolge bis NS in Kl. M
    • Springpferdeprüfungen
      analog den Dressurpferdeprfg.
    • neu: Eignungsprüfung f. Einspänner Kl. A
      4-6-jährge Pferde/Ponies
    • neu: Eignungsprüfung f. Einspänner Kl. M
      5-7-jährge Pferde/Ponies
  • Dressurprüfungen
    weggefallen ist:
    als schwerste Prüfung einer PLS dürfen Dressurprfg. Kl. S nur in Verbindung mit LP der Kl. M** ausgeschrieben werden
  • Springprüfungen
    analog Dressurprfg.
  • Ausschlüsse
    ergänzt wurde:
    Zum Ausschluss führt der Sturz des Teilnehmers vor dem Start, bei Stilspringprfg. gem. § 520 bei Sturz zwischen Ein- und Ausritt
  • neue Stilspringprfg: "Weg und Zeit" § 520 3g
  • Springprfg. mit Siegerrunde § 533 
    • die Teilnehmerzahl der SR muss in der Ausschreibung festgelegt werden
    • Strafpunkte f. Zeitüberschreitung in der SR = 0,25 je angefangenen Sek.
  • Vielseitigkeits- und Geländeprüfungen
    • VE/A, VA/L, VM/S sind gestrichen
    • Es gibt die Differenzierung zwischen VA* und VA**
    • Anpassung an das FEI-Reglement, insbesondere bezgl. der Bestrafung für gefährliches Reiten
    • Einführung des Technischen Delegierten (TD):
    • Die Gesamtwertung aus Dressur-Sringen-Gelände wird als Vielseitigkeitsprfg. ausgeschrieben, nicht mehr als Kombinierte Wertung
  • Rechtsordnung
    • Anti-Doping-u. Medikationskontrollregeln (ADMR)
      Probeentnahmen können erfolgen
      • auf LK-Anordnung
      • bei Verdachtsmomenten
      • durch von der FN beauftragen Tierärzten
      • Trainingsproben bei Bundes-Kaderpferden durch die NADA
  • Durchführungsbestimmungen
    • Sofern in den Ausschreibungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, können Veranstalter zusätzlich eine zweckgebundene Gebühr von bis zu 5,-- € pro gestartetem Pferd/Gespann erheben. Die Gebühr muss an der Meldestelle eingezogen werden. Der Zweck ist ebenfalls in der Ausschreibung anzugeben.
      Diese Gebühr kann bei als Eintagesprfg. durchgeführten Vielseitigkeitsprüfungen Kl. E-L bis 20,--, bei Kl. M bis 25,-- € betragen
  • Nennugsschluss
    i.d.R. zwischen 11 und 28 Tage vor PLS, kann auf 5 Tage verkürzt werden
    In Hessen ist der Standard bei 28 Tagen,  wenn der VA keine abweichende Angaben macht.
    Der Nachnennungsschluss wird vom Verwalter in NEON festgelegt.
    Seit Oktober werden auch die Einsätze und Gebühren der Nachnennugnen von der FN per Lastschrift eingezogen
    Auch für WBO-Prfg. kann Nachnenn-Gebühr erhoben werden.
    Dies sollte in der Ausschreibung bekannt gegeben werden


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