Sonntag, 29. September 2013

Das neue Reitabzeichensystem


Eingestellt am 19.09.2013 PSV-Hessen
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landeskommission Hessen lädt ein zu zwei themengleichen Fortbildungsseminaren für
Richter und Trainer über das neue Reitabzeichen-System gemäß APO 2014 in Bensheim und
Dillenburg:

3. November 2013 (Sonntag) Kinderreitsportzentrum, 64625 Bensheim, Berliner Ring 10
(danach rechts abbiegen, immer rechts halten und unter der Autobahnbrücke durch; die Anlage
befindet sich dann auf der rechten Seite), Referenten: Monika Schröter, Warendorf und Ulrike
Mohr, Bensheim
oder:
24. November 2013 (Sonntag) Hessisches Landgestüt, 35683 Dillenburg, Wilhelmstr. 24,
Referenten: Reinhard Milchers, Warendorf und Ulrike Mohr, Bensheim

Ablauf:                       10.00 Uhr                  Begrüßung und Impulsreferat
                                                                  Stationsprüfungen
                                                                  Mittagspause
                                                                  Teilprüfungen Dressur und Springen
                                   16.00 Uhr                 voraussichtliches Ende der Veranstaltung

Bekanntlich wird das bisherige System im nächsten Jahr durch 10 neue Reitabzeichen abgelöst,die in numerischer Reihenfolge aufeinander aufbauen. Von Richtern bzw. Trainern wird verlangt,dass sie genau wissen, was sich dahinter verbirgt und was eine Stationsprüfung ist. Bei denbeiden vorgenannten Veranstaltungen haben sie die Möglichkeit, sich umfassend informieren zulassen.
Die Teilnahmegebühr von 10,00 € ist am Veranstaltungstag in bar zu entrichten und beinhaltet einen Mittagsimbiss.

Teilnahme nur nach formloser Anmeldung bis 10 Tage vor dem jeweiligen
Veranstaltungstermin.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Zahn                                         Robert Kuypers
Vorsitzender                                                 Geschäftsführer

Landeskommission Hessen
Wilhelmstr. 24
35683 Dillenburg
Tel.: 02771/8034-0
Fax: 02771/8034-20

Freitag, 27. September 2013

Gelungenes Finalturnier des Wetterau Championats entschied über die Kreismeister 2013



RFV Butzbach gewinnt die kombinierte Mannschaftsprüfung


Zum dritten Mal wurden die Kreismeister in Springen und Dressur im Rahmen des Wetterau Championats ermittelt, die Finalprüfungen wurden anlässlich des großen Reitturniers des Reiterkreises Bad Nauheim ausgetragen.
32 Einzelprüfungen bis zur schweren Klasse hatte der Turnierveranstalter angeboten, wobei 10 Prüfungen als Finalprüfungen zur Championatswertung zählten.
Die Wetterauer Reiter konnten über die gesamte Saison in den einzelnen Wertungsprüfungen Punkte sammeln, Veranstalter waren in diesem Jahr Butzbach, Bad Nauheim (Maiturnier), Leidhecken, Florstadt und Friedberg (Marienhof). Die Finalprüfungen in Bad Nauheim entschieden letztendlich über die Medaillenvergabe. Bei gutem Wetter wurde den zahlreichen Zuschauern an drei Tagen Top-Sport, unter sehr guten Bedingungen, gezeigt.
Bei der kombinierten Mannschaftsprüfung, welche sich aus einer Mannschaftsdressur und einem Mannschaftsspringen zusammensetzt, gingen 5 Vereine an den Start. Nach der Dressur nahm hier der gastgebende Verein die Führung ein. Beim Springen am Sonntag hielt die Spannung bis zum letzten Reiter an. Die Vereine schickten routinierte Reiter in den Parcours, was dazu führte, dass es viele fehlerfreie Runden gab und schlussendlich die Zeit über den Sieg entschied. Der RFV Butzbach hatte sich hier mit 3 schnellen Runden an die Spitze gesetzt, dicht gefolgt von Reichelsheim/Blofeld und Bad Nauheim. Im Endklassement bedeutete das Gold für den RFV Butzbach, Silber für den RK Bad Nauheim und Bronze für die RSG Reichelsheim/Blofeld.

Die Kreismeisterehrung fand am Sonntagnachmittag bei großartiger Stimmung und dem traditionell schönen Bild aller teilnehmenden Mannschaften auf dem großen Springplatz statt. Der 1. Vorsitzende des KRB, Lothar Dornhard, dankte dem Reiterkreis Bad Nauheim für die gelungene Veranstaltung und die Durchführung des Championatfinales und überreichte im Anschluss gemeinsam mit Kerstin Schmitz (2. Vorsitzende KRB) die Medaillen an alle diesjährigen Meister.

Nach der Meisterschaft ist vor der Meisterschaft. Die Turnierplanung 2014 steht am 10. Oktober um 20.15 Uhr im Bürgerhaus Florstadt auf der Agenda der KRB Sitzung. Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen.

Die Kreismeister im Überblick: 

Dressur Junior Cup
1. Tabea Guth mit Top Zampano (RFV Leidhecken)
2. Angelina Thermer mit Ole (RK Bad Nauheim)
3. Niklas Klein mit Gino (RK Bad Nauheim)

Dressur LK 0
1. Annabell Schmitt mit Het Vieneto (PSG Marienhof)
2. Angelina Thermer mit Ole (RK Bad Nauheim)
3. Sarah Jung mit Benetton (PSC Riedmühle)

Dressur LK 6
1. Celina Sorger mit Smoky (PSG Marienhof)
2. Cordula Kipp mit Laura M (RFV Griedel)
3. Sina Richter mit Le Noire Levrie (RFV Butzbach
3. Sarah Friedl mit NH Andreas (RFV Nd. Wöllstadt)

Dressur LK 5
1. Franziska Renker mit Carlos Carinho (RFV Niddatal)
2. Enola Leinweber mit Jus de Grenade (RSG Reichelsheim/Blofeld)
3. Katharina Ruppel mit Quo Vadis (RFV Butzbach)

Dressur LK 4
1. Doris Brugger mit Sandro Peh (RK Bad Nauheim)
2. Anette Bös mit Dana (RK Bad Nauheim)
3. Vanessa Feuerstein mit Daylight (RFV Münzenberg)

Dressur LK 2/3
1. Kerstin de Vries mit Don Camillo (Wetterauer RV)
2. Valeska Döll mit Lora Piana (RFV Münzenberg)
3. Antonia Stilgenbauer mit Sumo (RFV Nd. Florstadt)

Springen Junior Cup
1. Branca Schwabe mit Orry Main (RSG Reichelsheim/Blofeld)
2. Niklas Klein mit Gino (RK Bad Nauheim)
3. Celina Weiland mit Derby (RSG Reichelsheim/Blofeld)

Springen LK 6
1. Sina Richter mit Le Noir Levrier (RFV Butzbach)
2. Vanessa Feuerstein mit Davignon (RFV Münzenberg)
3. Justine Schmalfuß mit Sturmi (RFV Butzbach)

Springen LK 5
1. Lisanne Schmidt mit Lillibeth (RC Birkenhof)
2. Hannah Therburg mit Cathalania (RFV Butzbach)
3. Alina Leonhardt mit Kleo (RSG Reichelsheim/Blofeld)

Springen LK 4
1. Katja Schuster mit Balou’s Girl (RSG Reichelsheim/Blofeld)
2. Enola Leinweber mit Cosiro (RSG Reichelsheim/Blofeld)
3. Felix Sang mit Chanel (RSG Berghof Bönstadt)

Kombinierte Mannschaftswertung:
1. RFV Butzbach
2. RK Bad Nauheim
3. RSG Reichelsheim/Blofeld
4. RFV Münzenberg
5. RSG Berghof/Bönstadt



Donnerstag, 12. September 2013

Kreisreiterbund Wetterau trägt Sichtungsprüfung für den Linsenhoff Förderpreis aus

Am vergangenen Wochenende fand das Reitturnier der RSG Berghof Bönstadt statt.
Wie auch schon in den vergangenen Jahren, führte der KRB Wetterau hier die Sichtungsprüfung für den Linsenhoff Förderpreis durch. Ausgetragen wird diese Prüfung anlässlich des Int. Frankfurter Festhallenreitturniers im Dezember.


Der KRB war vor die schwere Aufgabe gestellt zwei Reiter des Kreises zur Teilnahme auszuwählen. Um eine gerechte Auswahl treffen zu können wird hierfür jedes Jahr eine Sichtungsprüfung mit einem Reiter Wettbewerb, bei dem Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren teilnahmeberechtig sind, durchgeführt. Neun Kinder stellten sich der Jury. Der Reiter Wettbewerb wurde in zwei Abteilungen durchgeführt, woraus die jeweils zwei Erstplatzierten dann nochmal gegeneinander antraten.

Die Richter entschieden sich für Annabell Schmidt mit ihrem Pferd Het Vienetto von der PSG Marienhof Friedberg e.V. und Marie Köppert mit ihrem Pferd Brown Beauty von der RSG Reichelsheim/Blofeld e.V..

Die zwei jungen Mädchen werden in der großen Kulisse, zwischen international berühmten Dressur- und Springreitern am Donnerstagabend an der Jugendreiterprüfung teilnehmen. Wir wünschen Ihnen viel Glück und viel Spaß auf dem internationalen Reitturnier in Frankfurt.


Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) und die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ treffen folgende „Vereinbarung Wald und Sport“:

1. Präambel
Hessen ist mit einem Waldanteil von rund 42 % der Landesfläche das waldreichste
Bundesland Deutschlands. Der hessische Wald ist ein besonders schöner und wertvoller Teil
unserer Umwelt, Landschaft und Heimat. Der Wald ist eine unserer Lebensgrundlagen und
trägt in hohem Maße zu unserer Lebensqualität bei.
Wald erfüllt viele Funktionen. Wald ist Naturraum, Lebensraum, Erholungsraum und
Wirtschaftsraum. Wald ist Eigentum. Es gibt in Hessen rund 60.000 private, kommunale und
staatliche Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer. Sie nutzen ihr Waldeigentum
eigenverantwortlich nach ihren jeweiligen Zielen und wahren dabei die rechtlichen
Regelungen. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer leisten durch die Pflege und die
nachhaltige Nutzung ihres Waldes einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft und
unsere Lebensverhältnisse.
Wald bietet den Menschen Freiraum. Auf der Grundlage unserer Verfassung ermöglicht das
Waldbetretungsrecht einen freien Zugang zum Wald. Menschen sind im Wald herzlich
willkommen.
Gleichwohl gibt es im Wald Regeln, die zu beachten sind. Diese Regeln sind im notwendigen
Umfang im Bundeswaldgesetz und im Hessischen Waldgesetz verankert.
Darüber hinaus gibt es aber auch – wie in allen Lebensbereichen - „ungeschriebene
Gesetze“ und Verhaltensregeln, die Grundlage unserer Gesellschaftskultur und
Wertmaßstab unseres Handelns sind.
Die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ wollen mit dieser Vereinbarung die
Erholung und die sportliche Betätigung der Menschen im Wald unterstützen und Konflikte
vermeiden.
Sie dokumentieren zugleich, dass sie den Wald als Naturraum, Lebensraum, Erholungsraum
und Wirtschaftsraum schützen und bewahren wollen. Sie verpflichten sich, ihren Beitrag zur
Stärkung der Eigenverantwortung und für ein rücksichtsvolles Miteinander der Menschen im
Wald zu leisten.

2. Hessisches Waldgesetz
Die Regelungen des Hessischen Waldgesetzes – insbesondere die im vierten Teil
verankerten Regelungen zum Betreten des Waldes, Reiten und Fahren – bilden das
Fundament dieser Vereinbarung.
Im Hessischen Waldgesetz sind im § 1 die Ziele einer nachhaltigen und multifunktionalen
Forstwirtschaft verankert (Schutzfunktion, Nutzfunktion, Klimaschutzfunktion und
Erholungsfunktion des Waldes).

Hessisches Waldgesetz
§ 1 Ziele
(1) Ziel des Gesetzes ist es:

1. den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und vor schädlichen Einwirkungen zu bewahren,

2. eine nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes zu gewährleisten,

3. die Forstwirtschaft zu fördern und

4. einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer herbeizuführen.

(2) Die Ziele nach Abs. 1 sind im Rahmen multifunktionaler Forstwirtschaft zu verwirklichen. Dabei sind die Leistungen des Waldes und der Forstwirtschaft darauf auszurichten:

1. die Umwelt und die Lebensgrundlagen des Menschen, den Naturhaushalt, die biologische
Vielfalt, die Landschaft, den Boden, das Wasser, die Reinheit der Luft und das örtliche Klima zu schützen sowie einen Beitrag zum Schutz vor Lärm, Bodenabtrag und Hochwasser zu leisten (Schutzfunktion),

2. nachwachsende Rohstoffe zu produzieren und nachhaltig zu nutzen, insbesondere Holz für die stoffliche, chemische, energetische und thermische Verwendung (Nutzfunktion),

3. Kohlenstoff in möglichst großer Menge im Wald und seinen Holzprodukten zu binden
(Klimaschutzfunktion),

4. Menschen einen Erholungsraum zu bieten und das Naturerlebnis zu ermöglichen, zum Genuss von reiner Luft und Ruhe, zur Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens, zum Spazieren und Wandern, zur sportlichen, naturverträglichen Betätigung, zur Umweltbildung und zur naturverträglichen touristischen Entwicklung (Erholungsfunktion). Für die Erholung und die Sportausübung im Wald sind ordnungsrechtliche bzw. gesetzliche Regelungen erforderlich. Diese sind im vierten Teil des Hessischen Waldgesetzes in den §§ 15-17 verankert.
Gesetze sind Normierungen unserer demokratischen Gesellschaft, die einen Ordnungsrahmen schaffen. Unsere Gesellschaft, unser Zusammenleben wird jedoch im Wesentlichen von unseren Werten, vom Gemeinschaftssinn, vom Verantwortungsbewusstsein eines jeden
Einzelnen und von partnerschaftlichem Handeln getragen. Mit dem „Runden Tisch
Wald und Sport“ beschreitet daher das  Hessische Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam mit Institutionen und Verbänden
diesen Weg des partnerschaftlichen Handelns. 
3. „Runder Tisch Wald und Sport“
Als Ergebnis der Runden Tische des HMUELV am 17. September und 8. Oktober 2012
wurde vereinbart, dass in Ergänzung zu den bestehenden forstrechtlichen Regelungen zum
Betreten des Waldes der Runde Tisch als „Runder Tisch Wald und Sport“ fortgeführt werden
soll.
- 2 -
Die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ haben sich in einer Auftaktveranstaltung
am 13. März 2013 auf Grundsätze der Zusammenarbeit sowie auf ein gemeinsames Ziel
verständigt. Diese Grundsätze der Zusammenarbeit und das gemeinsame Ziel sind
Bestandteil dieser Vereinbarung.
Grundsätze der Zusammenarbeit
Die Teilnahme am „Runden Tisch Wald und Sport“ erfolgt auf freiwilliger,
partnerschaftlicher und vertrauensvoller Basis.
Die Organisation, Moderation und die Öffentlichkeitsarbeit des „Runden Tisches Wald
und Sport“ wird vom HMUELV wahrgenommen.
Die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ pflegen eine regelmäßige
gegenseitige Information und Kommunikation über sportliche Nutzungen, forst- und
umweltfachliche Rahmenbedingungen, gesetzliche Hintergründe und aktuelle
Entwicklungen durch Zusammenkünfte, Schulungen und Nutzung der Medien.
Gemeinsames Ziel
Ziel des „Runden Tisches Wald und Sport“ ist es, auf der Grundlage der forstrechtlichen
Regelungen die Erholung und die sportliche Betätigung der Menschen im Wald zu fördern.
Die Aspekte des Naturschutzes, der Umweltbildung und der Nachhaltigkeit spielen dabei
eine besondere Rolle. Der „Runde Tisch Wald und Sport“ möchte einen Beitrag leisten, um
den Wald als Erholungsraum weiter zu entwickeln und zugleich das Verständnis für den
Wald als Lebens- und Naturraum sowie als Wirtschaftsraum zu stärken. Die Mitglieder des
„Runden Tisches Wald und Sport“ verpflichten sich auf freiwilliger Basis zu einer
vertrauensvollen partnerschaftlichen Zusammenarbeit, um für die Waldbesucherinnen und
Waldbesucher, insbesondere für die Sportlerinnen und Sportler, einen Verhaltenskodex zu
erarbeiten. Ziel ist es, diesen als gemeinsam getragene Leitlinie zu formulieren und
gemeinsam zu kommunizieren.
Agenda
Der „Runde Tisch Wald und Sport“
möchte einen Beitrag leisten, um die Sicherheit beim Sport im Wald zu gewährleisten,
möchte zur Durchführung von Sportveranstaltungen im Wald Empfehlungen zur
Planungssicherheit, Risikominimierung, Konfliktminimierung, Verkehrssicherung und
zur Vertragsregelung geben,
möchte Vermittler sein und Sportveranstaltungen der organisierten Vereine und
Gruppierungen unterstützen.
- 3 -
4. Standpunkte und Leitlinie
Folgende Standpunkte, die in Anlehnung an die Thesen des Kuratoriums Sport und Natur
(2011)
1
entwickelt wurden, werden von den Partnern des „Runden Tisches Wald und Sport“
gemeinsam vertreten und markieren die gemeinsame Leitlinie:
1. Sport im Wald ist willkommen
Waldbesucherinnen und Waldbesucher, Sportlerinnen und Sportler sind im Wald als
Gäste gerne willkommen. Wald und Sport gehören zusammen. Die Zunahme von
Veranstaltungen und von Sportstätten im Wald bei gleichzeitig steigender
Sportartenanzahl macht es jedoch erforderlich, möglichen Nutzungskonflikten sowie
Beeinträchtigungen des Waldes und seiner Funktionen aktiv vorzubeugen.
2. Sport im Wald hat Regeln
Wald ist Lebensraum, Naturraum und Wirtschaftsraum.
Waldbesucherinnen und Waldbesucher, Sportlerinnen und Sportler, respektieren die
Bedeutung des Waldes für unsere Umwelt, den Natur- und Artenschutz, das Klima, den
Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Infrastruktur und den ländlichen Raum,
den wirtschaftlichen Nutzen und für die Erholung. Wald ist zugänglicher, freier Raum,
aber kein rechtsfreier Raum. Auch im Wald gelten Regeln.
3. Sport im Wald ist Begegnung
Keiner lebt für sich allein. Im Wald begegnet man sich. Miteinander reden dient dem
Wald. Gegenseitige Information und Kommunikation sind wichtig.
4. Sport im Wald benötigt Voraussicht und Rücksicht
Der Wald kann auch Gefahren bergen. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene
Gefahr.
Darüber sollten sich alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher stets im Klaren sein.
Auch die Sportausübung im Wald kann Gefahren für andere Waldbesucher mit sich
bringen. Voraussicht und Rücksichtnahme auf andere Waldbesucher oder Waldnutzer,
auf Tiere und Pflanzen sind Tugenden, die naturverbundene und faire Sportlerinnen
und Sportler beherzigen.
5. Sport im Wald bewegt die Menschen
Sport im Wald wird immer wichtiger. Freizeit und sportliche Erholung gewinnen in
unserer Gesellschaft an Bedeutung. Häufig im Wald betriebene Sportarten wie z.B.
Wandern, Jogging, Skilanglaufen, Radfahren, Reiten oder Orientierungslauf erfreuen
sich wachsender Beliebtheit. Vor allem durch die zunehmende Urbanisierung wird der
Wald als Ort der Erholung immer wichtiger, denn viele Menschen finden im Wald die
Möglichkeit, der Enge und Hektik in den Städten zu entfliehen, um sich beim Sport zu
entspannen.
1
Das Kuratorium Sport & Natur e.V. ist die größte Interessenvereinigung im Bereich des Natursports in Deutschland. Die 21
Mitgliedsverbände und Förderer mit insgesamt rund 3,6 Millionen Einzelmitgliedern vertreten Sportarten, die in der freien Natur
ausgeübt werden. Für den notwendigen Ausgleich zwischen den Belangen des Naturschutzes und denen der Sportler setzt sich
das Kuratorium seit seiner Gründung 1992 ein. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei das Ziel, auf partnerschaftliche Weise
Lösungen für Konflikte zwischen Natursport und Naturschutz zu finden. Im Jahr 2011 – Internationales Jahr der Wälder – hat
das Kuratorium Sport und Natur unter dem Titel „Neue Perspektiven für Sport im Wald – zwölf Thesen“ gemeinsam mit dem
Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zu dem vielschichtigen Thema der sportlichen Betätigung im Wald Stellung
genommen.
- 4 -
6. Sport im Wald achtet Eigentum
Jeder Wald hat einen Eigentümer. 25 % des hessischen Waldes sind Privatwald, 35 %
Körperschaftswald und 40 % Staatswald. Waldbesucherinnen und Waldbesucher,
Sportlerinnen und Sportler respektieren die Rechte der Waldeigentümerinnen und
Waldeigentümer und vermeiden Konflikte.
7. Sport im Wald ist gesund
Sport im Wald ist besonders gesund. Sportliche Betätigung im Wald steigert das
Wohlbefinden und fördert die körperliche und mentale Gesundheit. Sport im Wald
verbindet die körperliche Bewegung mit Naturerlebnis. Im Wald finden Waldbesucher,
Sportlerinnen und Sportler gesunde Luft, Ruhe und ein angenehmes Mikroklima. Sport
im Wald heißt Naturerfahrung mit allen Sinnen.
8. Sport im Wald achtet die Belange des Naturschutzes
Wälder sind die am höchsten entwickelten Ökosysteme in Europa. Wald bedeckt rund
42 Prozent der Fläche Hessens. Sie bilden den bedeutendsten Lebensraum für die
heimische Tier- und Pflanzenwelt. Die Zahl der Tierarten und ihre Individuendichte sind
im Wald größer als in jedem anderen terrestrischen Lebensraum. Die günstigen
Einflüsse der Wälder auf Boden, Wasser, Luft und Klima sind unverzichtbar.
Verantwortungsvolle Sportlerinnen und Sportler stellen sicher, dass sie den Wald nicht
schädigen.
9. Sport im Wald braucht engagierte Verbände
Die Verbände der Waldbesitzer, die Naturschutzverbände und die Sportverbände sind
dem natur- und landschaftsverträglichen Sport verpflichtet und entwickeln für alle im
Wald praktizierten Disziplinen erfolgreiche Nutzungskonzepte.
Diese ermöglichen eine angemessene Sportausübung und gewährleisten dabei den
Schutz des Waldes sowie die Wahrung der berechtigten Interessen von Waldbesitzern
und Jägern.
Die Verbände der Waldbesitzer, die Naturschutzverbände und Sportverbände sollen
frühzeitig an allen Verfahren, Planungen und Maßnahmen, die mit Sport im Wald zu tun
haben, beteiligt werden und bieten ihre kompetente und partnerschaftliche Mitwirkung
an.
10. Sport im Wald fördert den heimischen Tourismus
In vielen hessischen Feriengebieten sind im Wald betriebene Sportarten grundlegende
Bestandteile der touristischen Angebotspalette. Dabei verfügen die Ferienregionen
hierzulande über ein hervorragendes Natursportpotential. Ein attraktives Angebot für
Sport im Wald, das die Rechte der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer
respektiert, stärkt den heimischen Tourismus als bedeutenden Wirtschaftszweig mit
zahlreichen Arbeitsplätzen.
5. Verhaltensregeln
Wer sich im Wald erholen, dort Sport treiben und die Natur genießen möchte, ist dazu
herzlich eingeladen. Damit der Wald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Arbeitsplatz
und nachwachsende Rohstoffquelle erhalten bleibt, sollen sich alle Waldbesucherinnen und
Waldbesucher an Regeln halten.
Die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ haben in Ergänzung zu den rechtlichen
Bestimmungen daher einen Verhaltenskodex mit folgenden Verhaltensregeln aufgestellt.
- 5 -
Verhaltensregeln im Wald
Verhalte dich ruhig, rücksichtsvoll und vorsichtig.
Schütze die Tiere und störe sie – insbesondere nachts – nicht.
Schütze die Pflanzen und zerstöre sie nicht.
Beschädige keine Bäume und keine Sämlinge.
Nimm Rücksicht, wenn du anderen begegnest.
Fahre und reite nur auf Wegen, passe deine Geschwindigkeit an und schone die
Waldwege.
Beschädige keine Erholungseinrichtungen, keine Sportanlagen und keine
Langlaufloipen.
Halte deinen Hund nahe bei dir oder an der Leine.
Halte den Wald sauber und hinterlasse keinen Müll.
Beachte Hinweisschilder und Absperrungen. Beschädige sie nicht.
Halte dich an die speziellen Betretungsregelungen in Schutzgebieten.
Achte auf Forstarbeiten und beachte Hinweise der Forstverwaltung.
Steige nicht auf Hochsitze.
Verhindere Waldbrände, mache kein Feuer und rauche nicht im Wald.
Schaue nicht weg bei Fehlverhalten.
Darüber hinaus sind die spezifischen, auf die jeweiligen Zielgruppen bzw. auf die jeweiligen
Sportarten ausgerichteten Informationen oder Verhaltensregeln der Institutionen und
Verbände, die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ sind, wertvolle Beiträge.
6. Kommunikation
Die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ sind der Überzeugung, dass eine
erfolgreiche Kommunikation nur gelingen kann, wenn miteinander und nicht übereinander
geredet wird.
Daher werden sie sich in Zukunft möglichst einmal jährlich treffen, um den Fortschritt
ihrer Zusammenarbeit zu diskutieren und neuere Informationen auszutauschen.
7. Mediation
Zur Lösung oder Vermeidung von Konflikten im Bereich Wald und Sport werden die
hessischen Forstbehörden und der Landesbetrieb Hessen-Forst die Institutionen und
Verbände bei der in Einzelfällen erforderlichen Lenkung der Freizeit- oder
Sportaktivitäten im Wald unterstützen und rechtzeitig beteiligen.
- 6 -
- 7 -
8. Information und Schulung der Mitglieder
Die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ informieren ihre Mitglieder über natur-
und umweltverträgliches Handeln, versuchen das notwendige Wissen im Zusammenwirken
mit der Naturschutzakademie Hessen zu vermitteln und empfohlene Verhaltensweisen
nahezubringen. Sie halten ihre Mitglieder an, diese „Vereinbarung Wald und Sport“ zu
beachten.
Die medialen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten möchte der „Runde Tisch
Wald und Sport“ nutzen und bedienen.
Das HMUELV wird in seinem Internetauftritt eine entsprechende Informationsplattform
des „Runden Tisches Wald und Sport“ einrichten.
Unterzeichnung
Die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ unterzeichnen diese Vereinbarung.
Klein-Auheim, den 10. Juli 2013
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz: _________________
Hessischer Waldbesitzerverband e.V.: _________________
Hessischer Grundbesitzerverband e.V.: _________________
Hessischer Städtetag e.V.: _________________
Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V.: _________________
Hessischer Landkreistag: _________________
Landessportbund Hessen e.V.: _________________
Hessischer Radfahrer-Verband e.V.: _________________
Deutsche Initiative Mountain Bike e.V.: _________________
- 8 -
Hessischer Skiverband e.V.: _________________
Hessischer Leichtathletik-Verband e.V.: _________________
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. -
Landesverband Hessen e.V.: _________________
Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in
Deutschland e.V. – Landesverband Hessen: _________________
Pferdesportverband Hessen e.V.: _________________
Kuratorium Sport und Natur e.V.: _________________
Wanderverband Hessen e.V.: _________________
Deutsche Wanderjugend im Verband Deutscher
Gebirgs- und Wandervereine e.V.: _________________
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Landesverband Hessen e.V.: _________________
- 9 -
- 10 -
Naturschutzbund Deutschland
Landesverband Hessen e.V.: _________________
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Landesverband Hessen e.V.: _________________
NaturFreunde Deutschlands
Landesverband Hessen e.V.: _________________
Hessische Gesellschaft für Ornithologie und
Naturschutz e.V.: _________________
Hessischer Bauernverband e.V.: _________________
Landesjagdverband Hessen e.V.: _________________
Hessischer Forstverein e.V.: _________________
Referentin der Beauftragten der Hessischen
Landesregierung für Menschen mit Behinderungen: _________________
Landesbetrieb Hessen-Forst: _________________

Einladung: Kostendeckende Finanzierung von Turnieren

Der PSV-Hessen lädt mit Rundschreiben vom 11.9.13 ein:

Sehr geehrte Damen und Herren,

beim PSVH-Verbandstag und bei der Mitgliederversammlung des PSV Hessen-Nassau wurde
von einigen Sitzungsteilnehmern beklagt, dass sich die kostendeckende Finanzierung von
Turnieren (Pferdeleistungsschauen gemäß LPO) immer schwieriger gestaltet. Eine Ursache
hierfür wurde unter anderem auch in den an die FN und die LK abzuführenden Gebühren
gesehen. Wir laden Sie deshalb ein zu einem Gesprächs- und Informationsabend:

16. Oktober 2013 (Mittwoch), 18.30 Uhr
Landhaus Klosterwald, 35423 Lich-Arnsburg
(direkt an der B 488 zw. Lich und Lich-Eberstadt)

Rainer Reisloh, FN-Geschäftsführer Personal und Finanzen und Friedrich Otto-Erley, Leiter
Abteilung Turniersport werden als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Um die
organisatorischen Vorbereitungen treffen zu können, bitten wir um eine formlose Anmeldung bis zum 07.10.2013.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald Hohmann                                   Klaus-Peter Zahn
Vorsitzender PSVH                                     Vorsitzender LKH

Wilhelmstr. 24
35683 Dillenburg
Tel.: 02771/8034-0
Fax: 02771/8034-20